Rund um den Unfall
Schadensgutachten:
Ist ein Schaden am Fahrzeug entstanden, muss der Sachverhalt schnell und zuverlässig
geklärt werden.
Bei der Ermittlung der Schadenshöhe und der entsprechenden Werte des Fahrzeuges ist
Expertenwissen gefordert, damit Sie zu Ihrem Recht kommen.
Wir ermitteln präzise alle Details, die für die Schadensregulierung relevant sind.
Beim Haftpflichtschaden hat der Geschädigte die freie Wahl des Gutachter.
Die Kosten für das Gutachten trägt die gegnerische Versicherung, sofern die Bagatellschadensgrenze
(derzeit ca. 750 €) nicht unterschritten wird.
Bei Kasko- und Teilkaskoschäden ist der Geschädigte bei der Beauftragung an die Weisung
des Versicherer gebunden.
Unsere Sachverständigen stehen Ihnen mit kompetentem Rat zur Seite, wenn es um die
Reparatur und die Werte Ihres Fahrzeuges geht.
Neben der Ermittlung der Reparaturkosten dient das Schadengutachten in erster Linie
der Beweissicherung.
Impressum
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